Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Eingriff – Bewertung – Ausgleich
Bei einer baulichen Inanspruchnahme von Naturräumen oder deren nachhaltiger Beeinträchtigung obliegt dem Investor die Ausgleichspflicht.
Die A+E GmbH berät Ausgleichpflichtige bundesweit bei der Wahl ihrer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und bietet ihnen sowohl die Behördenabstimmung als auch die Kompensation in Wald und Landschaft an.

Die Spezialgebiete der A+E GmbH sind:
- Bachlauf- und Flussauenbepflanzung,
- Planung, Durchführung und Pflege von Ersatzaufforstungen,
- Anlage von Waldaußenrändern,
- Einbringung von seltenen und gefährdeten Baumarten,
- Anlage von Hecken- und Gehölzstrukturen und
- Anlage von Streuobstwiesen.
Die fachkompetente Erstellung der kompletten Projektunterlagen – vom Managementplan bis zur Qualitätssicherung – ist bei uns selbstverständlich.







