Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Eingriff – Bewertung – Ausgleich

Bei einer baulichen Inanspruchnahme von Naturräumen oder deren nachhaltiger Beeinträchtigung obliegt dem Investor die Ausgleichspflicht.

Die A+E GmbH berät Ausgleichpflichtige bundesweit bei der Wahl ihrer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und bietet ihnen sowohl die Behördenabstimmung als auch die Kompensation in Wald und Landschaft an.

Kompensation

Die Spezialgebiete der A+E GmbH sind:

  • Bachlauf- und Flussauenbepflanzung,
  • Planung, Durchführung und Pflege von Ersatzaufforstungen,
  • Anlage von Waldaußenrändern,
  • Einbringung von seltenen und gefährdeten Baumarten,
  • Anlage von Hecken- und Gehölzstrukturen und
  • Anlage von Streuobstwiesen.

Die fachkompetente Erstellung der kompletten Projektunterlagen – vom Managementplan bis zur Qualitätssicherung – ist bei uns selbstverständlich.

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